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ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Geltung dieser AGB; Vertragspartner, Lieferanten, private Kunden, etc.

2. Alle Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und uns unterliegen diesen AGB.

3. Für alle Unternehmer gibt es zusätzlich zu den AGB eigene Vertragsbedingungen genannt „AVB“, diese sind aufgrund des grösseren Umfanges, hier nicht abgebildet und werden bei Anfrage per email versandt.

4. Nebenabreden sowie mündlich getroffene Aussagen werden nicht anerkannt, es müssen sämtliche Handlungen schriftlich vom Geschäftsführer der Emma Immobilien GmbH unterzeichnet werden, erst dann ist Gültigkeit. Weder Gesellschafter noch Angestellte der Emma Immobilien GmbH erreichen Gültigkeit.

 

5. Alle Waren sowie erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Befindet sich der Kunde oder Lieferant, Vertragspartner uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug trägt der Verpflichtende sämtlich damit verbundene Kosten nebst Zinsen. Diese richten sich nach den üblichen Sätzen.

 

6. Wurden keine Zahlungsfristen, etc.. vereinbart, gelten 7. Tage netto ab erhalt als vereinbart. Ab dem 8. Tag ist die Zahlung in Verzug und es folgen zusätzlich Mahnspesen sowie Mahnzinsen.

 

7. Visualisierungen von Projekten sind immer Symbolfotos, diese sind zwecks der Optik mit Möbel, Leuchten, Einrichtungen etc. versehen und sind somit nie Vertragsbestandteil.

 

8. Alle per email versendeten Antworten, Anfragen und Angebot dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, auch hier gilt, dass nur mit einer Unterschrift vom Geschäftsführer eine Verbindlichkeit in Kraft tritt. Einsprüche können innerhalb von 14 Tagen erhoben werden danach gibt es kein Einspruchsrecht mehr.

 

9. Alle Preise sind exkl. Mwst und haben eine Gültigkeit von 2 Monaten, aufgrund der vorangegangen Krisen wie Covid sowie Ukraine-Krieg behalten wir uns das Recht vor, bei einer weiteren solchen nicht kalkulierbaren Situation die Preise anzupassen. Selbstverständlich wird das schriftlich vor Arbeitsbeginn mitgeteilt.

 

10. Wurden bereits Arbeiten wie z.b Vorarbeiten an einer Sache von einer Fremdfirma vorgenommen, sowie Material beigestellt wird unsererseits keine Gewährleistung übernommen. Wird eine Arbeit von uns erledigt und diese übergeben, so ist nach 14 Tagen, wenn keine Reklamation schriftlich angezeigt wird , diese als Ordnungsgemäß erfüllt erbracht.

 

11. Wir sind stets bemüht nach besten Wissen und selbst auferlegten hohen Anforderungen unsere Arbeiten qualitativ zu erledigen. Da es im Handwerk die persönliche Verarbeitung der Gewerke ist und keine maschinelle Erzeugung gibt, gibt es hier Toleranz Grenzen bei der Ausführung.

 

12. Gerichtsstand: Wels 

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